Fahrerlaubnisklassen
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Klasse AM
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Klasse A1
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Klasse A2
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Klasse A
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Klasse B
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Klasse
B196
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Klasse
B197
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Klasse BE
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Klasse B96
> Klasse
L > Mofa
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Klasse AM
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum -
Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw.
elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer
Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw.
elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei
Quads); Leermasse max. 425 kg.
Mindestalter
Bemerkung
-
Bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der
Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im
Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195).
Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das
16. Lebensjahr vollendet hat.
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Klasse A1
Mit der
Fahrerlaubnis Klasse A1 darf man fahren:
a) Krafträder (auch
mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11
kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³
bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis
max. 15 kW.
Mindestalter
Eingeschlossen ist die Klasse
Besonderheiten
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Klasse A2
Mit der
Fahrerlaubnis Klasse A2 darf man fahren:
a) einer Motorleistung von nicht mehr als
35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum
Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70
kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter
Eingeschlossen sind die Klassen
Besonderheiten
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Klasse A
Mit der
Fahrerlaubnis Klasse A darf man fahren:
a) Krafträder (auch
mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und
einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
-
20 Jahre
bei Aufstieg von A2 auf A
-
21 Jahre
bei Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von
mehr als 15 kW.
-
24 Jahre
für Krafträder beim Direkterwerb.
Eingeschlossen sind die Klassen
Besonderheiten
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Klasse B
Mit der
Fahrerlaubnis Klasse B darf man fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der
Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM,
die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM
von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg
begrenzt.
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW
müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Mindestalter
Eingeschlossen sind die Klassen
Besonderheiten
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Klasse B 196
Klasse B mit
der Schlüsselzahl 196
Seit Beginn des
Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die
Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die
Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf
das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³,
Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg)
auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum
sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen
eines Kraftrades der Klasse A1.
Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei
der Klasse B nachgewiesen
und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht
möglich.
Voraussetzungen
für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
- Mindestalter 25 Jahre
- Ununterbrochener
Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit
mindestens 5 Jahren
- Erfolgreiche Teilnahme an einer
Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer
Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann
bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
- Vorlage der
Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der
für den Wohnort des Bewerbers zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem
Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der
Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der
Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
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Klasse B 197
Klasse B mit
Schlüsselzahl 197
Automatikregelung (B197) ab 1. April 2021
Was ist die Klasse
B197? Ab dem 01.04.2021 gibt es die neue Führerscheinklasse
B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz B197). Damit wird die
Möglichkeit geschaffen (unter bestimmten Voraussetzungen),
die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen ohne
eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.
Vorteile:
-
Fahren lernen mit
Automatik und Schaltgetriebe.
-
Ablegen der Prüfung
mit einem Automatikfahrzeug.
-
Keine Einschränkung
beim Fahren von PKWs, nach (erfolgreichem) ablegen der
Fahrprüfung.
Nachteile:
Voraussetzungen:
-
Mindestens 10
Fahrstunden (je 45 Minuten) müssen mit einem Schaltwagen
absolviert werden.
-
Danach erfolgt eine
15-minütige Testfahrt (inner- und außerorts). Der/die
Fahrschüler*in muss nachweisen können, dass das Fahrzeug
sicher bedient werden kann.
-
Nach erfolgreicher
Fahrt wird eine Bescheinigung von dem Fahrlehrer
ausgestelllt, die dann bei der praktischen Prüfung
vorgelegt werden muss.
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Klasse BE
Mit der
Fahrerlaubnis Klasse BE darf man fahren:
Kraftfahrzeuge
der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
Mindestalter
Notwendiger
Vorbesitz
Besonderheiten
-
Der Antrag
auf Klasse BE kann zusammen mit dem Antrag auf Klasse B
gestellt werden. Die praktische Prüfung der Klasse BE
darf aber erst abgelegt werden, wenn die der Klasse B
bestanden ist.
-
Keine
Theorieprüfung erforderlich.
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Klasse B96
Mit der
Fahrerlaubnis Klasse B96 darf man fahren:
Kraftfahrzeuge
der Klasse B mit Anhänger mit:
Mindestalter
Notwendiger
Vorbesitz
Besonderheiten
-
Der Antrag
auf Klasse B96 kann zusammen mit dem Antrag auf Klasse B
gestellt werden.
-
Wird durch
Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfungen,
aber besondere Schulung erforderlich.
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Klasse L
Mit der
Fahrerlaubnis Klasse L darf man fahren:
Zugmaschinen
Selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge mit
-
bbH max.
25 km/h
-
auch mit
Anhänger
Mindestalter
Praktische
Ausbildung
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Mofa
Mit der
Mofa-Prüfbescheinigung darf man fahren:
Mofa
-
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
-
maximal
25 km/h bbH,
-
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder
Elektromotor
Mindestalter
Besonderheiten
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