Startseite
Aktuelles
Team
Fahrerlaubnisklassen
Theorieunterricht
Praxisunterricht
Unterrichtsraum
Schulungsfahrzeuge
Handicapausbildung
Aufbauseminar ASF
Termine
Wegeskizze
Partner und Freunde
Impressum
AGB
 
 

Fahrerlaubnisklassen

 

> Klasse AM    > Klasse A1    > Klasse A2    > Klasse A

> Klasse B     > Klasse B196    > Klasse B197   > Klasse BE    > Klasse B96

Klasse L    Mofa


 
 

nach oben

Klasse AM

 

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder

Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

Mindestalter

  • 15 Jahre

Bemerkung

  • Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

 


 

nach oben

Klasse A1

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 darf man fahren:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter

  • 16 Jahre

Eingeschlossen ist die Klasse

  • AM

Besonderheiten 

  • Geschwindigkeitsbeschränkung 80 Km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

 


 

nach oben

Klasse A2

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A2 darf man fahren:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter

  • 18 Jahre

Eingeschlossen sind die Klassen

  • AM, A1

Besonderheiten 

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 


 

nach oben

Klasse A

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A darf man fahren:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter

  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

  • 21 Jahre bei Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Eingeschlossen sind die Klassen

  • AM, A1, A2

Besonderheiten 

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 


 

nach oben

Klasse B

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B darf man fahren:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM,

die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

 

Mitführen von Anhängern:

 

Alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

 

NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

 

Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Mindestalter

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre, Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Eingeschlossen sind die Klassen

  • AM, L

Besonderheiten 

  • Schlüsselzahl 196, 197 durch Extra-Schulung möglich.

 


 

nach oben

Klasse B 196

 

Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.

Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
  • Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

 


 

nach oben

Klasse B 197

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 197

Automatikregelung (B197) ab 1. April 2021

Was ist die Klasse B197? Ab dem 01.04.2021 gibt es die neue Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz B197). Damit wird die Möglichkeit geschaffen (unter bestimmten Voraussetzungen), die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.

Vorteile:

  • Fahren lernen mit Automatik und Schaltgetriebe.

  • Ablegen der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug.

  • Keine Einschränkung beim Fahren von PKWs, nach (erfolgreichem) ablegen der Fahrprüfung.

Nachteile:

  • Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B BE), muss die Praxisprüfung auf einem Schaltwagen absolviert werden, ansonsten ist die Erweiterung nur auf Automatik beschränkt.

 Voraussetzungen:

  •  Mindestens 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) müssen mit einem Schaltwagen absolviert werden.

  • Danach erfolgt eine 15-minütige Testfahrt (inner- und außerorts). Der/die Fahrschüler*in muss nachweisen können, dass das Fahrzeug sicher bedient werden kann.

  • Nach erfolgreicher Fahrt wird eine Bescheinigung von dem Fahrlehrer ausgestelllt, die dann bei der praktischen Prüfung vorgelegt werden muss.

 


 

nach oben

Klasse BE

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse BE darf man fahren:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Mindestalter

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre, Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Notwendiger Vorbesitz

  • Klasse B

Besonderheiten 

  • Der Antrag auf Klasse BE kann zusammen mit dem Antrag auf Klasse B gestellt werden. Die praktische Prüfung der Klasse BE darf aber erst abgelegt werden, wenn die der Klasse B bestanden ist.

  • Keine Theorieprüfung erforderlich.

 


 

nach oben

Klasse B96

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B96 darf man fahren:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg

  • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg

Mindestalter

  • 18 Jahre

  • 17 Jahre, Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und B96 bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Notwendiger Vorbesitz

  • Klasse B

Besonderheiten 

  • Der Antrag auf Klasse B96 kann zusammen mit dem Antrag auf Klasse B gestellt werden.

  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfungen, aber besondere Schulung erforderlich.

 


 

 

nach oben

Klasse L

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse L darf man fahren:

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

  • bbH max. 40 km/h

  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h

  • auch mit Anhänger

Mindestalter

  • 16 Jahre

Praktische Ausbildung

  • entfällt

 


 

nach oben

Mofa

 

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darf man fahren:

Mofa

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,

  • maximal 25 km/h bbH,

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter

  • 15 Jahre

Besonderheiten 

  • keine praktische Prüfung

 
 

Kontakt und Information

                     Telefon  07961/ 51338  oder 07965/ 8018551 Telefax  07965/ 8027525