Handicap
Körperlich behinderte Menschen können
unter bestimmten Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis erwerben,
bzw. ihren bereits erworbenen Führerschein aufrechterhalten.
Hierzu ist ein medizinisches Gutachten für die
Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Verschiedene Krankheitsbilder für eine
körperliche Behinderung können zum Beispiel sein: Schädigung der
Gliedmaßen (z.B. Gliedmaßenverlust), Schädigung des
Skelettsystem (z.B. Bandscheibenvorfall, Gelenkerkrankungen,
Kleinwuchs), Schädigung des Zentralnervensystems (z.B.
Querschnittslähmung, Multiple Sklerose MS).
Bei Fragen zu diesem Thema rufen sie uns
an oder machen sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin
aus.
Wir können ihnen in vielen Bereichen,
z.B. weitere Beratungsstellen, Fahrerlaubnis und
Fahrzeugausstattung Auskunft geben.
|