1.
Grundlagen
nach oben
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1.1
Wann ist das Begleitete
Fahren in Baden-Württemberg gestartet?
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Der Modellversuch zu BF 17
wurde am 01.01.2008 in
Baden-Württemberg gestartet.
Am 01.01.2011 wird BF
17 nahtlos in Dauerrecht überführt.
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1.2
Was soll mit dem Begleiteten
Fahren ab 17 Jahren erreicht werden?
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Durch die Phase des
Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die
Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer
Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu
bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen.
Ziel der Maßnahme ist die Senkung der
Unfallbelastung der jungen Fahrer. |
1.3
Wird überprüft, ob die
Erwartungen erfüllt werden?
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Der Modellversuch
„Begleitetes Fahren ab 17“ wird bundesweit
wissenschaftlich evaluiert. Für die Zwecke
der Evaluation dürfen personenbezogene Daten
der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter
erhoben und bis zum 31.12.2015 gespeichert
werden.
Die bisherigen Auswertungen
haben gezeigt, dass Teilnehmer an BF 17 ein
deutlich geringeres Unfall- und Deliktrisiko
haben.
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2.
Antragsverfahren
nach oben
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2.1
Welche Klassen können im
Rahmen des Begleiteten Fahrens beantragt
werden?
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Im Rahmen des Begleiteten
Fahrens können nur die Klassen B,
BE und B96 beantragt werden. |
2.2
Genügt es, wenn der
Führerscheinantrag vom Bewerber
unterschrieben ist oder müssen auch die
Erziehungsberechtigten unterschreiben?
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Der Führerscheinantrag bedarf
der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter,
d.h. der Erziehungsberechtigten. |
2.3
Müssen die Namen der
vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im
Antrag angegeben werden?
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Ja, mindestens eine
Begleitperson muss benannt sein. |
2.5
Können weitere
Begleitpersonen nachträglich gemeldet
werden?
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Ja, sie dürfen
aber erst als Begleiter tätig werden, wenn
sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen
sind.
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2.6
Von wem wird die
Prüfungsbescheinigung ausgestellt?
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Die
Prüfungsbescheinigung wird von der
zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
ausgestellt.
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2.7
Wie sieht die
Prüfungsbescheinigung aus?
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Die
Prüfungsbescheinigung muss dem Muster der
Anlage 8a FeV entsprechen.
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2.8
Wird die Erteilung der
Fahrerlaubnis im Rahmen von BF 17 durch
Aushändigung der Prüfungsbescheinigung auch
im Zentralen Fahrerlaubnisregister vermerkt?
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Ja, die
Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im
Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert.
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2.9
Wer händigt die
Prüfungsbescheinigung dem Bewerber aus?
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Da mit der
Aushändigung der Prüfungsbescheinigung die
Fahrerlaubnis erteilt wird, gelten die
Regelungen über die Aushändigung des
Führerscheins. Das heißt, wenn der
Antragsteller am Tag der praktischen Prüfung
bereits 17 Jahre alt ist, wird die
Prüfungsbescheinigung in der Regel nach
bestandener Prüfung vom Sachverständigen
ausgehändigt.
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2.10
Kann mit dem Antrag BF 17
auch die Klasse A mit beantragt werden?
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Ein Antrag auf
die Klassen A und B ist allenfalls dann
möglich, wenn der Antragsteller bereits 17 ½
Jahre alt ist. Die Theorieprüfung für die
Klasse A wäre aber frühestens drei Monate
vor Vollendung des 18. Lebensjahres
zulässig.
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2.11
Kann mit dem Antrag BF 17 gleich die
Ausstellung des Kartenführerscheins mit
beantragt werden?
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Dies ist
möglich. Der Jugendliche kann dann
unmittelbar nach seinem Geburtstag bei der
Führerscheinstelle seinen Führerschein
abholen.
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2.12
Kann in begründeten
Ausnahmefällen zusätzlich sowohl die
Prüfungsbescheinigung zum Fahren in
Begleitung als auch ein Führerschein mit
Auflagen beantragt werden, damit der
Jugendliche berechtigt ist, alleine in die
Schule oder zur Arbeit zu fahren. |
Dies ist in
besonders gelagerten Härtefällen möglich.
Allerdings gelten für die Erteilung einer
Fahrerlaubnis mit Auflagen und die
Ausstellung des Führerscheins die üblichen
Vorgaben:
- Der
Härtefall muss nachgewiesen und im
Antrag ausreichend begründet werden.
- In der
Regel muss der Antragsteller in einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung
seine Eignung nachweisen.
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3.
Ausbildung
und Prüfung
nach oben
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3.1
Welche besonderen
Vorschriften gelten für die Ausbildung?
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Gegenüber der
Ausbildung von 18-Jährigen gibt es keine
Besonderheiten. Bei der Ausbildung sind alle
Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
zu beachten.
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3.2
Bei BF 17 sind in der Klasse
B auch die Klassen L und AM eingeschlossen.
Müssen die Jugendlichen auch eine praktische
Ausbildung in der Klasse AM durchlaufen?
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Nein, dies ist
bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie
bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung.
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3.3
Wer darf Bewerber BF 17
ausbilden?
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Jeder
Fahrlehrer mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse
BE.
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3.4
Wie viel Theorieunterricht
muss ein BF 17 Bewerber besuchen, der schon
im Besitz der Klasse L oder AM ist? |
In diesem Fall
handelt es sich um Erweiterung der
Fahrerlaubnis. Deshalb sind nur 6
Doppelstunden Grundstoff vorgeschrieben.
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3.5
Wie viel Theorieunterricht
muss ein Fahrschüler besuchen, der im Rahmen
von BF 17 die Fahrerlaubnis Klasse B
erworben hat und später die Klasse A
beantragt? |
Da es sich um
eine Erweiterung der Fahrerlaubnis handelt,
müssen 6 Doppelstunden Grundstoff und 4
Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A besucht
werden.
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3.6
Welche Besonderheiten gelten
für die Prüfung?
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Für die
Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die
gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen
der Klasse B.
Die
theoretische Prüfung darf also frühestens 3
Monate, die praktische Prüfung frühestens
einen Monat vor Vollendung des 17.
Lebensjahres abgelegt werden.
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4.
Gültigkeit
der Prüfungsbescheinigung
nach oben
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4.1
Mit der Klasse B werden auch
die Klassen AM und L erteilt und in
der Prüfungsbescheinigung eingetragen.
Dürfen Kraftfahrzeuge dieser Klassen auch
ohne Begleitperson gefahren werden?
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Ja.
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4.2
Ist in der
Prüfungsbescheinigung ein Bild des Fahrers?
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Nein, deshalb
muss der Fahrer zur Identifikation
zusätzlich einen Personalausweis mitführen.
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4.3
Ist in der
Prüfungsbescheinigung eine Gültigkeitsdauer
eingetragen?
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Nein, da die
Bescheinigung automatisch drei Monate nach
Vollendung des 18. Lebensjahres ihre
Gültigkeit verliert.
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4.4
Ist in der
Prüfungsbescheinigung eingetragen bis zu
welchem Tag nur in Begleitung Kraftfahrzeuge
der Klasse B oder BE gefahren werden dürfen?
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Ja,
eingetragen wird das Datum, an dem der junge
Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet.
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4.5
Darf mit der
Prüfungsbescheinigung auch noch nach
Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren
werden?
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Ja, auch ohne
Begleitung noch drei Monate lang. Innerhalb
dieser Zeit ist ein Führerschein zu
beantragen
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4.6
Wird nach Vollendung des 18.
Lebensjahres automatisch ein Führerschein
ausgestellt?
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Ja, im
Regelfall wird mit dem Antrag auf BF 17 die
Ausstellung des Führerscheins mit beantragt.
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4.7
Erlischt die Fahrerlaubnis,
wenn nicht innerhalb der drei Monate ein
Führerschein ausgestellt wird?
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Nein, die
Fahrerlaubnis bleibt auch weiterhin gültig.
Wer allerdings ohne gültigen Führerschein
fährt, begeht eine mit einem Verwarnungsgeld
bedrohte Ordnungswidrigkeit.
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4.8
Wer haftet im Falle eines
Unfalls?
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Da der junge
Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt, ist er
für sein Tun auch in vollem Umfang
verantwortlich.
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4.9
Muss die Fahrzeugversicherung
informiert werden?
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Dies wäre dann
erforderlich, wenn im Versicherungsvertrag
Besonderheiten vereinbart wären, wie zum
Beispiel ein Mindestalter des Fahrers oder
dass der Fahrer keine Beifahrer mitnehmen
darf o. ä.
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4.10
Gilt die
Prüfungsbescheinigung auch im Ausland? |
Grundsätzlich
gilt die Prüfungsbescheinigung nur in
Deutschland. Das österreichische Ministerium
hat aber mitgeteilt, dass die
Prüfungsbescheinigung in Österreich
anerkannt wird und auch dort zum Fahren in
Begleitung berechtigt.
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4.11
Darf der Inhaber der Prüfungsbescheinigung
auch Kraftfahrzeuge der Klassen L, M oder S
fahren? |
Ja, dies ist auch ohne Begleitperson
erlaubt.
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4.12
Darf man mit der Prüfungsbescheinigung im
Ausland Kraftfahrzeuge der Klassen L oder AM
fahren? |
Nein. Wer diese Kraftfahrzeuge im Ausland
fahren will, muss zusätzlich zur
Prüfungsbescheinigung die Ausstellung eines
Kartenführerscheins für diese Klassen
beantragen.
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5.
Konsequenzen
bei Verstößen
nach oben
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5.1
Welche Konsequenzen hat es, wenn der junge
Fahrer die Prüfungsbescheinigung bei einer
Kontrolle nicht aushändigen kann?
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Er handelt ordnungswidrig und
muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 €
bezahlen.
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5.2
Welche Rechtsfolgen hat es,
wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis innerhalb
der drei Monate nach Vollendung des 18.
Lebensjahres keinen Führerschein beantragt
und mit der Prüfungsbescheinigung
weiterfährt?
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Er handelt ordnungswidrig, da
er im Fall einer Kontrolle den
erforderlichen Führerschein nicht vorlegen
kann. Diese Ordnungswidrigkeit wird in der
Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 €
geahndet (Nr. 168 Anlage zur BKatV).
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5.3
Welche Konsequenzen hat es,
wenn der Inhaber der Prüfungsbescheinigung
ohne eine der in der Prüfungsbescheinigung
namentlich benannten Begleitpersonen ein
Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führt?
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Er
handelt ordnungswidrig und muss ein
Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € bezahlen.
Hat er den Verstoß vorsätzlich begangen, was
in der Regel der Fall sein dürfte, wird ein
Bußgeld in Höhe von 50 € festgesetzt. Dieses
würde auch im VZR eingetragen und mit einem
Punkt bewertet. Außerdem wird in jedem Fall
die Fahrerlaubnis widerrufen (§ 6e Abs. 3
Satz 1 StVG). Der Widerruf betrifft auch die
Klassen L und AM.
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5.4
Welche Voraussetzungen müssen
erfüllt sein, bevor eine neue Fahrerlaubnis
erteilt werden kann?
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Vor der Neuerteilung muss der
Betroffene unbeschadet der übrigen
Voraussetzungen an einem Aufbauseminar für
Fahranfänger nach § 2a Abs. 2 StVG)
teilnehmen (§ 6e Abs. 3 Satz 2 StVG).
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5.5
Welche Konsequenzen hat es
für den Begleiter, wenn der junge Fahrer
einen Verkehrsverstoß begeht, beispielsweise
zu schnell fährt?
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Keine, da der Begleiter weder
Führer des Fahrzeugs ist noch als solcher
gilt.
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5.6
Welche Konsequenzen hat es, wenn die
Begleitperson unter der Wirkung von Alkohol
oder Drogen steht?
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Solange bei
der Begleitperson keine deutlichen
Ausfallerscheinungen erkennbar sind, wird
die Polizei in der Regel lediglich die
Weiterfahrt unterbinden. Ist allerdings die
Begleitperson so berauscht, dass sie ihre
Aufgaben gar nicht mehr wahrnehmen kann
(Begleitperson schläft auf dem Beifahrersitz
ihren Rausch aus) wird der junge Fahrer so
behandelt, als wäre er ohne Begleitperson
unterwegs.
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6.
Fahrerlaubnis
auf Probe
nach oben
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6.1
Wann beginnt die Probezeit
bei BF 17?
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Die Probezeit beginnt mit
Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit
Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.
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7.
Begleitpersonen
nach oben
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7.1
Welche Voraussetzungen muss
eine Begleitperson erfüllen?
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Die Begleitperson
-
muss mindestens 30 Jahre
alt sein,
-
muss mindestens seit fünf
Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B oder einer entsprechenden
deutschen oder EU- oder
EWR-Fahrerlaubnis sein,
-
muss den entsprechenden
Führerschein beim Begleiten mitführen
und zuständigen Personen zur Kontrolle
aushändigen,
-
muss die
0,5 Promilleregelung beachten und darf
nicht unter der Wirkung der in der
Anlage zu § 24a StVG genannten
Substanzen stehen,
-
darf zum Zeitpunkt
der Antragstellung des
Führerscheinantrages
nicht mit mehr als 1 Punkt im VZR
belastet sein.
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7.2
Darf eine Person, der die Fahrerlaubnis nach
Entziehung neu erteilt wurde, Begleitperson
sein? |
Ja, aber nur, wenn sie seit der Neuerteilung
die Fahrerlaubnis wieder mindestens 5 Jahre
besitzt.
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7.3
Eine als Begleiter benannte Person begeht
eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
und bekommt im Laufe der Begleitphase mehr
als drei Punkte, Muss sie dann als
Begleitperson ausscheiden? |
Nein. Der Punktestand wird nur bei der
Eintragung berücksichtigt. Eine spätere
Erhöhung des Punktestandes hat keine
Konsequenzen.
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7.4
Darf ein Fahrlehrer, der das
30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als
Begleiter fungieren?
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Nein, das Mindestalter des
Begleiters beträgt unabhängig vom Beruf 30
Jahre.
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7.5
Kann der junge Fahrer selbst entscheiden,
wer als Begleitperson in der
Prüfungsbescheinigung eingetragen wird? |
Nein, die
Eintragung einer Begleitperson bedarf der
Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
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7.6
Wie viel Begleitpersonen darf ein junger
Fahrer haben? |
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht
begrenzt.
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7.7
Kann auch noch nachträglich eine weitere
Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung
eingetragen werden? |
Ja, dies
ist möglich, wenn die Erziehungsberechtigten
zustimmen. In diesem Fall darf die
Begleitperson zum Zeitpunkt an dem der
Antrag auf Eintragung in der
Prüfungsbescheinigung gestellt wird, nicht
mehr als 3 Punkte im VZR haben.
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7.8
Wie viel kostet die
Überprüfung und die Eintragung der
Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung?
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Nach Geb.Nr. 202.8 beträgt
die Gebühr für die Ausfertigung der
Prüfungsbescheinigung 7,70 €.
Für die Überprüfung einer
Begleitperson ist in Geb.Nr. 202.9 eine
Rahmengebühr von 12 €
vorgesehen.
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7.9
Kommt noch eine zusätzliche
Gebühr für die Auskunft aus dem VZR in
Betracht?
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Ja, eine Gebühr von 3,30 € je
Begleitperson kommt hinzu (Gebührennummer
143).
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7.10
Muss der Inhaber eines alten
Führerscheins Klasse 3 zunächst einen
Kartenführerschein beantragen, wenn er als
Begleitperson tätig werden will?
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Nein, dies ist nicht
erforderlich
(§ 48a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 FeV)
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7.11
Darf eine benannte
Begleitperson ihre Funktion auch während
eines Fahrverbots ausüben?
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Nein, da er bei einer
Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht
vorlegen könnte.
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7.12
Welche Aufgaben hat die
Begleitperson?
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Sie soll dem Fahrer vor
Antritt der Fahrt und während der Fahrt als
Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ihm
einen Rat erteilen oder kurze Hinweise geben
(§ 48a Abs. 4 FeV).
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7.13
Darf eine Begleitperson
direkt eingreifen?
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Auf keinen Fall. Die
Begleitperson darf in keiner Weise in die
Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie kann
allenfalls dem jungen Fahrer Hinweise in
bestimmten Situationen geben.
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7.14
Muss die Begleitperson auf
dem vorderen Beifahrersitz Platz nehmen?
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Für den Platz der
Begleitperson gibt es keine konkreten
Vorgaben. Allerdings wird es sinnvoll sein,
dass die Begleitperson neben dem Fahrer
sitzt.
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7.15
Welche Vorschriften muss die
Begleitperson in Bezug auf Alkohol und
Drogen beachten?
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Die Begleitperson darf auf
keinen Fall die 0,5 Promille-Grenze
erreichen und sie darf nicht unter dem
Einfluss anderer Drogen stehen.
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7.16
Müssen Begleitpersonen an
einer Einweisung teilnehmen?
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Eine Einweisung ist nicht
vorgeschrieben: sie wird aber vom
Ministerium ausdrücklich empfohlen.
Die Landesverkehrswacht und
der Fahrlehrerverband empfehlen die
Teilnahme an einer etwa 90 Minuten dauernden
Einweisung in einer Verbandsfahrschule.
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